Urlaub in Fischbach - in den Ferienwohnungen Johannesberg ★★★★
Genießen Sie Ihren Urlaub in Fischbach, am Fuße des Großen Inselsberges nahe des weltberühmten Höhenwanderweges "Rennsteig".
Fischbach ist mit rund 500 Einwohnern Teil der Stadt Waltershausen im Landkreis Gotha. Gelegen auf 400 Höhenmetern, ist unser kleiner Ort eingebettet in Berge mit Misch- und Nadelwäldern und von saftig grünen Bergwiesen umgeben.
Unser Haus, gebaut 1995, bietet Ihnen zwei große Ferienwohnungen für jeweils 4 Personen. Jede Wohnung ist 100 qm groß und verfügt über zwei Schlafzimmer mit je einem Doppelbett, ein Wohnzimmer inkl. LCD-Fernseher mit Digital-Satempfang und Stereo-CD-Microanlage mit I-Pod und USB-Anschlus sowie einer komplett ausgestatteten Küche mit Geschirrspülmaschine.
Ein großes Badezimmer mit Dusche und Badewanne ist selbstverständlich. DSL-Internetzugang per W-LAN auf Anfrage möglich. Direkt am Haus befindet sich auch der Parkplatz für Ihren fahrbaren Untersatz. Ebenso haben wir für Sie einen gemütlichen Grillplatz eingerichtet. Von hier aus haben Sie freien Blick auf die idyllische Bergwiese unterhalb des Johannesberges. Sollte Petrus mal nicht mitspielen, können Sie im Hobbyraum mit einem Tischtennis- oder Dartturnier dem Wetter trotzen.
unsere Restplätze im Juli:
das komplette Haus:
- 03.07. - 10.07.22 - 7 Nächte, 8 Personen 1260 EUR
die Erdgeschosswohnung:
- 03.07. - 11.07.22 - 7 Nächte, 2 Personen 567 EUR
- 17.07. - 21.07.22 - 4 Nächte, 2 Personen 358 EUR
die Dachgeschosswohnung:
- 02.07. - 14.07.22 - 12 Nächte, 2 Personen 899 EUR
- 17.07. - 21.07.22 - 4 Nächte, 2 Personen 341 EUR
Bei Buchung einer Wohnung kann jeweils eine 3. und 4. Person gegen Aufpreis dazu gebucht werden
Zur direkten Onlinebuchung kommen Sie hier
behördliche Vorgaben
tagesaktuelle behördliche Vorgaben zu den Corona Regelungen des Landes Thüringen finden Sie hier
mögliche Testpflicht
In Abhängigkeit der tagesaktuellen Inzidenz ist ggf. ein Nachweis über einen Impfschutz, Genesenenstatus oder ein aktuelles negatives Testergebnis erforderlich.
Diese behördliche Anordnung ist ab der Warnstufe 1 gültig und berechtigt nicht zu einer kostenfreien Stornierung.